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Finanzlexikon: besoldung

besoldung

Besoldung wird die Bezahlung der Soldaten, Richter, Professoren und Beamten genannt. Die Besoldung der Soldaten, Bundesrichter und Bundesbeamten (meist auch der Landesbeamten und Landesrichter) richtet sich in Deutschland nach den Bundesbesoldungsordnungen A (Soldaten bis einschließlich Oberst, Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes), B (Spitzenbeamte, Generäle), R (Richter) und W (wissenschaftliches Personal), früher C (Professoren).

Nach einer Festlegung aus den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts erhalten Beamte nur 93 % des Bruttos als Brutto ausgewiesen. Die verbleibenden 7 % dienen dem Staat als Einsparung für zukünftige Pensionszahlungen.

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